Anti-Stress Seminare

Anti-Stress-Training

1. Modul-Auswahl
Euro inkl. MwSt.
2. Daten, AGB & Widerruf

Anmeldebedingungen und allgemeine Geschäftsbedingungen

Nach Eingang Ihrer Anmeldung für das WHB-Seminar erhalten per Sie E-Mail Ihre Anmeldebestätigung. Nach Erhalt der jeweiligen Rechnung bezahlen Sie per Überweisung auf unser angegebenes Konto (bitte geben Sie Rechnungsnummer, Namen, Seminarbezeichnung und Termin an). Bei Zahlungen aus dem Ausland, beachten Sie bitte die zusätzlich anfallenden Überweisungsgebühren.

Ihr Seminarplatz ist fest reserviert, sobald Ihre Anmeldung vorliegt.

Bei Rücktritt nach der Anmeldung erheben wir nach Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung per Post oder Fax folgende Gebühren:

  • bis 30 Tage vor dem ersten Seminar: EUR 25,00 Bearbeitungsgebühr
  • bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der regulären Gebühr (diese gilt dann auch für Frühbucher)
  • danach: die gesamte reguläre Gebühr des Seminars (auch für Frühbucher gilt dann der reguläre Preis)

Die Zahlung der halben oder vollen Seminargebühr entfällt, wenn der für Sie reservierte Platz bei allen Seminaren über unsere Warteliste neu besetzt werden kann. In diesem Fall entsteht lediglich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,-. Bei Rücktritt nach Beginn der Weiterbildung werden keine Seminargebühren erstattet.

Grundsätzlich verweisen wir auf die Möglichkeit einer Seminarrücktrittsversicherung. Diese Dienste werden vom Veranstalter selbst nicht angeboten - sie können aber über externe Dienstleister in Anspruch genommen werden.

Sollte ein in der Ausschreibung angekündigter Ausbildungstrainer aus wichtigem Grund verhindert sein, ist dies kein Rücktrittsgrund – soweit der Veranstalter eine auf gleichem Level qualifizierte Ausbildungstrainer-Vertretung stellt.

Sollte der Kurs von Seiten des Veranstalters aus einem wichtigen Grund abgesagt werden, zum Beispiel bei weniger als 6 Teilnehmern, Krankheit oder höherer Gewalt, so wird der evtl. bereits entrichtete Betrag unverzüglich zurückerstattet. Weitere Forderungen können nicht geltend gemacht werden.

Der Ausbildungsteilnehmer gibt sein Einverständnis, dass das Ausbildungsgruppenfoto zu Werbezwecken in den sozialen Netzwerken verwendet werden darf. Wenn sich der Teilnehmer nicht fotografieren lassen möchte, stellt dies kein Problem dar.